FAQ für Übungsleiter*innen

In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die meistgestellten Fragen rund um die Lizenzausbildung.

Was muss ich tun, um eine Übungsleiter-Lizenz beim LSB zu erwerben?

Die Ausbildung besteht aus drei Modulen bzw. Bereichen:

  • C-30 Modul (Vermittlung von Basiswissen)
  • C-40 Profilmodul Erwachsene (Vermittlung von spezifischen Inhalten für den Sport mit Erwachsenen) oder
  • C-40 Profilmodul Kinder (Vermittlung von spezifischen Inhalten für den Sport mit Kindern)
  • C-50 Flex Bereich: flexible Auswahl aus allen Fortbildungen in den Sportregionen Niedersachsens. Hier kann jederzeit gestartet werden. Die Fortbildungen sind im Rahmen der Ausbildung zwei Jahre für den C-50 Flex  gültig.

Was muss noch mit eingereicht werden?

  • Erste-Hilfe-Nachweis (9 LE; die Qualifikation, die für den Führerschein benötigt wird!)
  • Bescheinigung über Mitgliedschaft oder Nachweis einer ÜL-Tätigkeit in einem Sportverein des LandesSportBundes Niedersachsen e. V./DOSB
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Weitere Informationen zu Inhalten und Organisation finden sich hier.

Flyer ÜL-C Ausbildung

Was kostet die Ausbildung?

ÜL-C:

  • C-30 Modul
    • 90 Euro (mit niedersächsischer Vereinsanbindung),
    • 180 Euro (Mitgliedsvereinen anderer LSB)
    • 360 Euro (kein Vereinsmitglied)
  • C-40 Profilmodule
    • 120 Euro (mit niedersächsischer Vereinsanbindung)
    • 240 Euro (Mitgliedsvereinen anderer LSB)
    • 480 Euro (kein Vereinsmitglied)
  • C-50 Bereich
    • Je nach Umfang und Art nach Ausschreibung in der jeweiligen Sportregion

ÜL-B:

Basis- und Abschlusslehrgang: mit nds. Vereinsanbindung 120 Euro je Ausbildungsblock, 240

Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 480 Euro die kein Vereinsmitglied sind.

Aufbaulehrgang: Mit nds. Vereinsanbindung 130 Euro je Ausbildungsblock, 260 Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 520 Euro die kein Vereinsmitglied sind.

Muss eine Reihenfolge in den Ausbildungsblöcken beachtet werden?

ÜL-C: Nein.

ÜL-B: Die Reihenfolge der Ausbildungsblöcke ist einzuhalten. Basis-, Aufbau- und Abschlusslehrgang bzw. im Profil Kinder/Jugendliche Basis- und Profillehrgang.

Ab welchem Lebensjahr kann man eine ÜL-C-Lizenz bekommen?

Ab dem 16. Lebensjahr.

Ab welchem Lebensjahr kann man eine ÜL-B-Lizenz bekommen?

Ab 18 Jahre und mindestens ein Jahr im Besitz der ÜL-C-Lizenz.

Werden Vorkenntnisse, berufliche Qualifikationen, bei der Ausstellung einer Lizenz anerkannt?

Gewisse berufliche Qualifikationen, wie z. B. ein abgeschlossenes Sportstudium werden anerkannt. Hier erfolgt eine Lizenzausstellung auf 2 Jahre.

Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer Vorkenntnisse? Dann schreiben Sie uns bitte per E-Mail: bildung(at)lsb-niedersachsen.de

 

 

Welche Schwerpunkte bieten wir zu den Lizenzen an?

Die Lizenzen des LandesSportBundes Nds. sind sportartenübergreifend und nicht sportartspezifisch. Für den ÜL-C Bereich gibt es die Möglichkeiten einen Schwerpunkt auf Kinder (Profil Kinder) oder Erwachsene (Profil Erwachsene) zu setzen. Gleichzeitig qualifiziert die Ausbildung für eine allgemeine breitensportliche Tätigkeit für beide Zielgruppen, so dass die Lizenz auch „ohne Profil“ ausgestellt werden kann.

Kann man einen der drei Ausbildungsblöcke bei einem anderen Träger absolvieren?

Es gibt zur gegenseitigen Anerkennung des C-30 Moduls in der ÜL-C Ausbildung Kooperationen mit verschiedenen Landesfachverbänden. Fragen Sie am besten bei Ihrem Fachverband nach, ob dieser Ausbildungsanteile des LSB anerkennt oder auch andersherum.

Welche Spezifizierung bieten wir zu den Lizenzen an?

Die Lizenzen des LandesSportBundes Nds. sind sportartenübergreifend und nicht sportartspezifisch. Die Profile sind Kinder oder Erwachsene.

Kann die Juleica-Ausbildung für die Übungsleiter-C-Lizenz anerkannt werden?

Zum Teil. Die Teilnehmer*innen, die ihre Ausbildung bei der Sportjugend Niedersachsen oder bei einer Kreis- bzw. Stadtsportjugend absolviert haben, haben die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport auf 80 Lerneinheiten zu verkürzen (siehe auch "Übersicht Leistungsnachweise", Seite 2)

Wie alt darf die Erste-Hilfe-Bescheinigung bei Neuausstellung der Lizenz sein?

Nicht älter als zwei Jahre.

Kann eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden?

 Ja, mit max. 5 LE.

Muss bei jeder Verlängerung die unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport neu eingereicht werden?

Nein.

Wo kann ich mich für die Aus- und Fortbildungslehrgänge anmelden?

Ist eine Anrechenbarkeit der Fortbildung innerhalb der Lizenzen möglich?

Fortbildungen für ÜL-B können auch zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenzen anerkannt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Lizenz?

Grundsätzlich erfolgt die Lizenzbearbeitung innerhalb von 14 Tagen.

Wie erhalte ich meine Lizenz?

Per E-Mail als pdf-Datei. (bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner).

Warum steht auf meiner neuen ÜL-B-Lizenz nicht mehr „HKS/HBS“?

Der LandesSportBund Niedersachsen unterscheidet im Bereich ÜL-B-Lizenzen seit 2018 zwei Profile: Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere und Gesundheitsförderung für Kinder/Jugendliche. Das Profil Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere beinhaltet die Themen Herz-Kreislaufsystem und Haltungs- und Bewegungssystem. Diese werden auf der Lizenz jedoch nicht mehr abgedruckt.

Wie wird der Verlängerungsantrag eingereicht?

Die Unterlagen werden in eingescannter Form als pdf Datei per E-Mail verschickt.

Wohin muss ich den Verlängerungsantrag schicken?

An die E-Mailadresse des LandesSportBundes Niedersachsen: lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de

Wie viele Lerneinheiten benötige ich zur Verlängerung meiner Lizenz?

15 LE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz.

Was mache ich, wenn meine Lizenz abgelaufen ist? Wieviel Lerneinheiten (LE) werden für die Verlängerung benötigt?

  1. Zur Verlängerung der Lizenz müssen innerhalb von vier Jahren 15 LE durch Fortbildungen (sportpraktische sowie gesellschaftsrelevante Themen) nachgewiesen werden, mind. 8 LE müssen davon beim LSB und/oder seinen Sportbünden belegt worden sein. Die Verlängerung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden. Digitale Nachweise gehen an: bildung(at)lsb-niedersachsen.de
  2. Zwischen Jahr fünf und neun nach Ablauf der Lizenz, kann diese durch 15 LE (wie unter 1. beschrieben) um zwei Jahre verlängert werden. Ab Jahr 10 nach Ablauf der Lizenz werden 30 LE benötigt, um diese um zwei Jahre zu verlängern.

Muss bei jeder Verlängerung eine neue Erste-Hilfe-Bescheinigung eingereicht werden?

Nein.

Wird die Sportassistent*innenausbildung sowie die Schulsportassistent*innenausbildung zur Erlangung der ÜL-C-Lizenz angerechnet?

Im Rahmen der Ausbildung ÜL-C Breitensport werden beim LSB 15 Lerneinheiten im Flexbereich C-50 anerkannt.

Kann die Lizenz aus einem anderen Bundesland in eine niedersächsische Lizenz umgeschrieben werden?

Ja, wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde.

Kann die Lizenz aus einem anderen Bundesland verlängert werden?

Nein, nur wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde, kann die Lizenz umgeschrieben und in diesem Zuge verlängert werden. Die dafür notwendigen Fortbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.

Wann kann die Lizenz zur Verlängerung eingereicht werden?

Verlängerungen können nur noch im Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums vorgenommen werden.

Müssen alle 15 LE für eine Verlängerung beim LSB durchgeführt werden?

Nein, es können auch Fortbildungen bei vom DOSB anerkannten Sportorganisationen gemacht werden. Fortbildungen von kommerziellen Anbietern werden mit max. 7 LE anerkannt.

Wie alt dürfen meine Fortbildungsnachweise sein?

Die Fortbildungen müssen innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden. Läuft die Lizenz aus, müssen die LE in dem von der aktuellen Richtlinie des LSB geforderten Umfang eingereicht werden.

Kann meine Lizenz mit mehr oder weniger gesammelten LE für einen längeren oder kürzeren Zeitraum als die vier Jahre verlängert werden?

Nein.

Können Fortbildungsnachweise für die nächste Verlängerung gesammelt werden?

Nein, da sie innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden müssen.

Für welche Lizenzen kann der Verein eine Bezuschussung über den LSB beantragen?

Nur gültige DOSB Lizenzen, die beim LSB Nds. registriert sind, können von den Vereinen abgerechnet werden.

Weitere Fragen?

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Nummer 0511-1268 389 oder per E-Mail an lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de

Die einzelnen Ansprechpartner*innen beim LSB finden Sie hier.