Die Ausbildung besteht aus drei Modulen bzw. Bereichen - die Reihenfolge der Absolvierung ist dabei offen:
Was muss noch mit eingereicht werden?
ÜL-C:
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ÜL-B:
Basis- und Abschlusslehrgang: mit nds. Vereinsanbindung 120 Euro je Ausbildungsblock, 240
Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 480 Euro die kein Vereinsmitglied sind.
Aufbaulehrgang: Mit nds. Vereinsanbindung 130 Euro je Ausbildungsblock, 260 Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 520 Euro die kein Vereinsmitglied sind.
ÜL-C: Nein.
ÜL-B: Die Reihenfolge der Ausbildungsblöcke ist einzuhalten. Basis-, Aufbau- und Abschlusslehrgang bzw. im Profil Kinder/Jugendliche Basis- und Profillehrgang.
Ab dem 16. Lebensjahr.
Ab 18 Jahre und mindestens ein Jahr im Besitz der ÜL-C-Lizenz.
Gewisse berufliche Qualifikationen, wie z. B. ein abgeschlossenes Sportstudium werden anerkannt. Hier erfolgt eine Lizenzausstellung auf 2 Jahre.
Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer Vorkenntnisse? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail.
@ Den Antrag auf Ausstellung einer DOSB-Lizenz Übungsleiter/in C/B (Breitensport/sportartübergreifend) für anerkannte Zielgruppen finden Sie hier.
Nein, die Durchführung der Aus- und Fortbildung von Lizenzen beider Lizenzstufen obliegt dem LSB und seinen Sportbünden.
Die Lizenzen des LandesSportBundes Nds. sind sportartenübergreifend und nicht sportartspezifisch. Die Profile sind Kinder oder Erwachsene.
Zum Teil. Die Teilnehmer*innen, die ihre Ausbildung bei der Sportjugend Niedersachsen oder bei einer Kreis- bzw. Stadtsportjugend absolviert haben, haben die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport auf 80 Lerneinheiten zu verkürzen.
Nicht älter als zwei Jahre.
Ja, mit max. 5 LE.
Nein.
Im Bildungsportal: www.bildungsportal.lsb-niedersachsen.de, dort unter Angebotssuche: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche.
Fortbildungen für ÜL-B können auch zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenzen anerkannt werden.
Grundsätzlich erfolgt die Lizenzbearbeitung innerhalb von 14 Tagen.
Per E-Mail als pdf-Datei. (bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner).
Der LandesSportBund Niedersachsen unterscheidet im Bereich ÜL-B-Lizenzen seit 2018 zwei Profile: Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere und Gesundheitsförderung für Kinder/Jugendliche. Das Profil Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere beinhaltet die Themen Herz-Kreislaufsystem und Haltungs- und Bewegungssystem. Diese werden auf der Lizenz jedoch nicht mehr abgedruckt.
Die Unterlagen werden in eingescannter Form als pdf Datei per E-Mail verschickt.
An die E-Mailadresse des LandesSportBundes Niedersachsen: lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de
15 LE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz.
0 bis 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit = 15 LE Fortbildungen
2 bis 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit = 30 LE Fortbildungen
4 bis 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit = 40 LE Fortbildungen
Die Verlängerung der Lizenz erfolgt auf vier Jahre. Nach 10 Jahren ist eine Wiederholung der gesamten Ausbildung anzuraten.
Nein.
Mit 15 Lerneinheiten. Die Sportassistent*innenausbildung sowie die Schulsportassistent*innenausbildung sind niedrigschwellige Einstiegsangebote, in der Regel für 13-15jährige, und beim LSB nicht als Vorstufe zum Übungsleiter gedacht. Es geht um eine erste Auseinandersetzung mit Gruppen, Regeln und kleinen Spielen, um unterstützend in Schule und Verein tätig werden zu können.
Für die Erlangung einer Übungsleiter*innen-C-Lizenz sportartübergreifend Breitensport werden 15 Lerneinheiten im Flexbereich C-50 anerkannt.
Ja, wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde.
Nein, nur wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde, kann die Lizenz umgeschrieben und in diesem Zuge verlängert werden. Die dafür notwendigen Fortbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.
Verlängerungen können nur noch im Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums vorgenommen werden.
Nein, es können auch Fortbildungen bei vom DOSB anerkannten Sportorganisationen gemacht werden. Fortbildungen von kommerziellen Anbietern werden mit max. 7 LE anerkannt.
Die Fortbildungen müssen innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden. Ggfs. kann auch eine Fortbildung nach der vierjährigen Gültigkeit zur Verlängerung anerkannt werden.
Nein.
Nein, da sie innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden müssen.
Nur gültige DOSB Lizenzen, die beim LSB Nds. registriert sind, können von den Vereinen abgerechnet werden.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Nummer 0511-1268 389 oder per E-Mail an lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de
Die einzelnen Ansprechpartner*innen beim LSB finden Sie hier.